Betriebswirtschaftslehre im W-Kurs

Das Fach „Betriebswirtschaftslehre“ am Studienkolleg München besteht aus den Teilfächern „Rechtslehre“ und „Betriebliches Rechnungswesen“.
Stoffplan Rechtslehre
– Gliederung des deutschen Rechts und Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuchs
– Subsumtion und Gutachtenstil als Klausurtechnik
– Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, § 823 BGB
– Abstraktionsprinzip beim Kauf
– Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit; insb. Beschränkte Geschäftsfähigkeit
– Herausgabeansprüche § 985 und § 812
– Willenserklärungen und ihre Anfechtung
– Eigentum und Besitz
– Eigentumserwerb durch Rechtsgeschäft und Realakt
– Gutgläubiger Eigentumserwerb
– Wichtige Rechtsgeschäfte im Vergleich (Leihe, Miete, Pacht, Darlehen)
– Störungen bei der Erfüllung von Verträgen, insb. Kaufvertrag:
Schuldnerverzug, Gläubigerverzug
Unmöglichkeit
Sachmängelhaftung beim Kauf
– Stellvertretung und Vollmacht
– Erfüllungsgehilfe – Verrichtungsgehilfe
– Verlängerter Eigentumsvorbehalt
– Geschäftsführung ohne Auftrag
– Dienstvertrag – Werkvertrag
Stoffplan Rechnungswesen
Einführung in die Buchführung
– Aufgaben der Buchführung, gesetzliche Vorschriften
– Inventur – Inventar – Bilanz
– Buchungen auf Bestandskonten
– Einfacher und zusammengesetzter Buchungssatz
– Erfolgswirksame Vorgänge in der Buchführung
– Die Umsatzsteuer
– Eröffnung und Abschluss der Konten
– Zusätzliche Buchungen am Jahresende (Bestandsveränderungen, Werkstoffverbrauch)
– Private Entnahmen und Einlagen
Erhöhungen und Minderungen des Rechnungsbetrags
– Buchungen im Einkaufsbereich (Rabatte, Skonti, Boni, Rücksendungen)
– Buchungen im Verkaufsbereich
Der Industrie-Kontenrahmen
Buchungen im Personalbereich
– Buchung der Löhne und Gehälter inkl. Steuern und Sozialbeiträge
– Verrechnung von Vorschüssen
– Sonstige Bezüge und Zuwendungen
Buchungen im Sachanlagenbereich
– Anschaffung und Herstellung von Sachanlagen
– Abschreibungen auf Sachanlagen
– Verkauf von Anlagegütern
Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen
– Sonstige Forderungen / Verbindlichkeiten, Aktive / Passive Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen
Bewertung von Forderungen
– Direkte Abschreibung uneinbringlicher Forderungen
– Einzelwertberichtigung zweifelhafter Forderungen
– Pauschalwertberichtigung