Studienkollegs in Deutschland

Studienkollegs sind staatliche oder private Einrichtungen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, die meist kostenfrei sind. An Studienkollegs werden Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Deutschland nicht anerkannt ist, sprachlich und fachlich auf ein Fachstudium an einer deutschen Hochschule vorbereitet. Dieses Vorbereitungsstudium wird mit einer staatlichen Prüfung abgelegt, der so genannten Feststellungsprüfung (FSP).

Links und informative Artikel über die deutschen Studienkollegs:

Studienkolleg München

Geschichte: Das Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern, kurz „Studienkolleg München“, wurde 1960 gegründet und bietet kostenfrei die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung (FSP). Im Studienkolleg München bereiten sich jedes Jahr etwa 300 Studierende aus ca. 50 Nationen auf ihr Fachstudium an einer der Universitäten in Bayern vor. Das Studienkolleg München ist also für alle Universitäten in Bayern zuständig. Studierende sind während ihrer Zeit am Studienkolleg entweder an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder an der Technischen Universität München immatrikuliert.

Gebäude und Ausstattung: Das Studienkolleg finden Sie in einem sehr schönen historischen Gebäude. Es besitzt eine moderne Ausstattung für einen zeitgemäßen wissenschaftlichen Unterricht. Im Unterricht werden traditionelle und digitale Medien eingesetzt. Als Studierende am Studienkolleg können Sie Laptops kostenfrei ausleihen.

Team: Am Studienkolleg finden Sie ein professionelles Team in der Lehre und in der Verwaltung, das im Umgang mit Studienbewerbern aus aller Welt viel Erfahrung hat. Ein Fachunterricht von hoher Qualität ist uns sehr wichtig! Darüber hinaus organisieren wir Studienfahrten und Exkursionen.

Leitung des Studienkollegs: Die Leitung des Studienkollegs kümmert sich um die Organisation des Unterrichts und der Verwaltung des gesamten Gebäudes. Sie hat die Oberaufsicht über die Einhaltung und Umsetzung der Rechtsgrundlagen, z. B. über die Aufnahme- und die Abschlussprüfungen.

Rechtsgrundlagen: Das Studienkolleg München ist eine staatliche Behörde. Die Aufnahme, der Unterricht und die Prüfungen sind in staatlichen Verordnungen und in Gesetzen geregelt, die für Leitung, Dozenten und Studierende verbindlich sind.

Folgernde Rechtsgrundlagen sind relevant:

  • die Studienkollegordnung
  • die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO).
  • das Bayerische Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)