Was ist eine Feststellungsprüfung?
Nach erfolgreichem Besuch von zwei Semestern wird am Studienkolleg die Feststellungsprüfung (FSP) abgelegt. Diese besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Feststellungsprüfung ist also eine Abschlussprüfung, die für die Zeugnisnote ausschlaggebend ist. Also: Ohne FSP kein Zeugnis, ohne Zeugnis kein Studium!
Wann findet die Prüfung statt?
Die Feststellungsprüfung wird am Studienkolleg München in jedem Semester angeboten. Das Zeugnis wird also jeweils vor dem Bewerbungsschluss der Universitäten ausgestellt.
Die FSP findet in der Regel zu folgenden Terminen statt:
- im Wintersemester:
- Ende November/Anfang Dezember (schriftliche Prüfungen)
- Ende Dezember/Anfang Januar (mündliche Prüfungen)
- im Sommersemester:
- Juni (schriftliche Prüfungen)
- Anfang Juli (mündliche Prüfungen)
Welche Prüfungen muss ich ablegen?
Die schriftliche Feststellungsprüfung legen Sie jeweils in drei bestimmten Unterrichtsfächern eines Kurstyps ab:
- T-Kurs: Deutsch, Mathematik und wahlweise Physik oder Chemie
- M-Kurs: Deutsch, Chemie/Biologie und wahlweise Physik oder Mathematik
- W-Kurs: Deutsch, Mathematik und Volkswirtschaftslehre/Betriebswirtschaftslehre
- G-Kurs: Deutsch, Geschichte und wahlweise Sozialkunde oder Literatur
Die mündliche Feststellungsprüfung legen Sie nur in bestimmten Fächern oder in bestimmten Fällen ab (siehe unten). Dabei sind Prüfungen in mehreren Fächern möglich.
Bestanden oder nicht bestanden?
Sie erhalten ein Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung, wenn Sie in keinem Fach schlechter sind als „ausreichend“, das ist die Note 4.
Diese Zeugnisnote setzt sich zusammen aus der Note der Feststellungsprüfung und der Semesternote. Dies ist die Durchschnittsnote aller Leistungen im zweiten Semester (sog. „Oberkurs“).
Mündlichen Prüfungen sind entweder verpflichtend (z. B. Note in einem Fach ist schlechter als ausreichend) oder freiwillig (z. B. zur Verbesserung einer Note in einem Fach).
Eine nicht bestandene Feststellungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Eine freiwillige Wiederholung (z. B. zur Verbesserung der Note) ist nicht möglich.
Sie erhalten als Studierender am Studienkolleg rechtzeitig vor der Feststellungsprüfung alle nötigen Informationen.
Wer die Feststellungsprüfung bestanden hat, kann sich an allen deutschen Universitäten (und Hochschulen) in den Fachrichtungen des absolvierten Schwerpunktkurses um einen Studienplatz bewerben. Über die Aufnahme entscheidet dann die jeweilige Universität, an der man sich beworben hat. In Fächern mit Numerus clausus und anderen Auswahlkriterien ist jedoch auch nach dem Bestehen der Feststellungsprüfung der Studienplatz nicht garantiert.