Feststellungsprüfung
Nach erfolgreichem Besuch von zwei Semestern wird am Studienkolleg die Feststellungsprüfung abgelegt.
Die Feststellungsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen und findet in der Regel zu folgenden Terminen statt:
- im Wintersemester: Anfang Dezember (schriftliche Prüfungen) und Anfang Januar (mündliche Prüfungen)
- im Sommersemester: Juni (schriftliche Prüfungen) und Anfang Juli (mündliche Prüfungen)
Die schriftliche Feststellungsprüfung legt man jeweils in drei Unterrichtsfächern ab, die vom absolvierten Kurstyp abhängen:
- T-Kurs: Deutsch, Mathematik und wahlweise Physik oder Chemie
- M-Kurs: Deutsch, Chemie/Biologie und wahlweise Physik oder Mathematik
- W-Kurs: Deutsch, Mathematik und Volkswirtschaftslehre/Betriebswirtschafts-lehre
- G-Kurs: Deutsch, Geschichte und wahlweise Sozialkunde oder Literatur
Wenn die Leistungen der schriftlichen Prüfungen oder die Semesterleistungen nicht ausreichend sind, muss man eine mündliche Prüfung in dem entsprechenden Fach ablegen. Im Übrigen kann man in allen Fächern des jeweiligen Kurstyps auch freiwillig eine mündliche Prüfung ablegen, wenn man die Zeugnisnote verbessern möchte.
Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn man in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Eine nicht bestandene Feststellungsprüfung kann einmal wiederholt werden.
Wer die Feststellungsprüfung bestanden hat, kann sich an allen deutschen Universitäten (und Hochschulen) in den Fachrichtungen des absolvierten Schwerpunktkurses um einen Studienplatz bewerben. Über die Aufnahme entscheidet dann die jeweilige Universität, an der man sich beworben hat. In Fächern mit Numerus clausus und anderen Auswahlkriterien ist jedoch auch nach dem Bestehen der Feststellungsprüfung der Studienplatz nicht garantiert.