Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung, zu formalen Voraussetzungen und aufenthaltsrechtlichen Fragen (Studentenvisum). Für fachliche und sprachliche Voraussetzungen siehe hier, für den generellen Ablauf auch das Schaubild hier.
Unterlagen
Für die Bewerbung an einer Universität benötigen Sie verschiedene Bewerbungsunterlagen wie z. B.
- einen Bewerbungsantrag
- ein Zeugnis über eine „Hochschulzugangsberechtigung“, kurz HZB. Das ist ein Zeugnis, das Ihnen in Ihrem Heimatland erlaubt, an einer Universität zu studieren.
- einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
- einen aktuellen Lebenslauf
Da die Universitäten die Bewerbung völlig selbständig durchführen, kann es Unterschiede geben. Sie müssen sich also direkt an der bayerischen Universität über die Bewerbungsmodalitäten informieren, an der Sie sich für das Studienkolleg in München bewerben. Die Kontaktdaten der Universitäten finden Sie hier.
Hier finden Sie einige weitere allgemeine nützliche Links zur Bewerbung:
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (Sprachzertifikate)
Die Universität, an der Sie sich bewerben, legt auch das erforderliche Sprachniveau fest. Üblicherweise ist dies das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Tipp: Ein Sprachzertifikat nützt Ihnen für die Aufnahmeprüfung am Studienkolleg nichts, wenn Sie das entsprechende Sprachniveau nicht tatsächlich beherrschen. Gekaufte oder gefälschte Sprachzertifikate sind daher völlig nutzlos.
Aufenthaltsrechtlichen Fragen (Studentenvisum)
Für den Besuch des Studienkollegs benötigen Sie normalerweise eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums (kurz: Studentenvisum).
Normalerweise wird ein solches Visum auf Antrag von der Ausländerbehörde am offiziellen Wohnort, an dem Sie angemeldet sind, ausgestellt (z. B. Kreisverwaltungsreferat München, Landratsamt). Sobald Sie als Studierender ins Studienkolleg aufgenommen und an einer der beiden Münchener Universitäten (LMU oder TUM) eingeschrieben worden sind, können Sie ein solches Visum beantragen.
Je nach Herkunftsland gibt es jedoch unterschiedliche Verfahren. In einigen osteuropäischen und mittelasiatischen Staaten müssen Visa persönlich abgeholt werden, wenn man bereits am Studienkolleg studiert. In solchen Fällen kann man mehrere Tage Sonderurlaub erhalten.
Erforderliche Unterlagen: Bitte informieren Sie sich grundsätzlich an einer für Sie zuständigen Ausländerbehörde, z. B. der Stadt München.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die gesicherte Finanzierung des Lebensunterhalts (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung)
- Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
(in der Regel meist durch eine private Krankenversicherung, also nicht durch eine Reisekrankenversicherung) - Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassung zum Studienkolleg
- gültiger Pass
- ein Passbild
Studierende mit einer Staatsbürgerschaft der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz:
Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt an, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland leben möchten.