Um am Studienkolleg studieren zu können, muss jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin eine Aufnahmeprüfung machen. Eine Befreiung von dieser Aufnahmeprüfung ist nicht möglich.
Nur wenn Sie diese Aufnahmeprüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie in das Studienkolleg München eintreten.
Ihre nächsten Schritte sind also:
- Beantragung eines Visums mit dem Zuweisungsschreiben der Universität zu Studienzwecken.
Tipp: Aus vielen Ländern können Sie für die Aufnahmeprüfung notfalls auch mit einem Schengen-Visum einreisen. Für das Studium am Studienkolleg aber brauchen Sie unbedingt ein Visum zu Studienzwecken (siehe auch die Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen hier). - Ablegen der Aufnahmeprüfung am Studienkolleg Anfang September für das Wintersemester und Anfang Februar für das Sommersemester.
Hier ein Überblick über die Aufnahmeprüfung je nach Kurstyp bzw. gewähltem Studienfach:
T-Kurs*) | M-Kurs*) | W-Kurs*) | S/G-Kurs | |
Aufnahmetest Deutsch |
Deutsch (B2) |
Deutsch (B2) | Deutsch (B2) | Deutsch (B2) |
Aufnahmetest Mathematik |
Mathematik
T (Grundkenntnisse) |
Mathematik
M/W (Basisniveau) |
Mathematik
M/W (Basisniveau) |
– |
*) Achtung: Sie müssen beide Testteile bestehen! Bei der Wiederholung der Aufnahmeprüfung müssen Sie erneut beide Testteile bestehen, auch wenn Sie zuvor schon in einem Testteil erfolgreich waren. |
Beachten Sie unbedingt alle diese Punkte:
- Aktuelle Termine und Fristen finden Sie hier.
- Alle Aufnahmeprüfungen finden am selben Tag statt. Sie müssen also nicht zweimal anreisen.
- Sie haben sich angemeldet, aber Sie können oder wollen nicht an der Aufnahmeprüfung teilnehmen: Dann müssen Sie einen Tag VOR der Prüfung absagen (info[at]studienkolleg.mhn.de), sonst gilt die Prüfung als einmal nicht bestanden!
- Für die Aufnahmeprüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen. Sie dürfen also keine Wörterbücher oder Taschenrechner verwenden.
- Sie benötigen für die Aufnahmeprüfung einen dokumentenechten Stift in Blau oder Schwarz. Dokumentenecht bedeutet, dass man das, was Sie geschrieben haben, nicht löschen kann. Erlaubt sind also z. B. Füller oder Kugelschreiber.
- Smartphones/Handys dürfen Sie während der Prüfung nicht bei sich tragen. Sie können diese aber zu Beginn der Prüfung bei der Aufsicht abgeben.
- Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsteilen erfolgreich waren. Für die T-, M- und W-Kurse müssen Sie also Deutsch UND Mathematik bestanden haben.
- Die Aufnahme am Studienkolleg hängt vom Bestehen der Aufnahmeprüfung UND von der Anzahl der Bewerber/Bewerberinnen ab.
- Der Unterricht am Studienkolleg startet zwei Wochen nach der Aufnahmeprüfung.
Das ist Mitte Februar für das Sommersemester oder Mitte September für das Wintersemester. - Zu Beginn des Unterrichts müssen Sie Visum-Fragen geklärt haben. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Aufnahmeprüfung nicht bestanden – Was nun?
Sie dürfen die Aufnahmeprüfung zweimal wiederholen, also insgesamt dreimal schreiben. Das erhöht ihre Chancen.
Tipp: Bereiten Sie sich auch bei der Wiederholung der Aufnahmeprüfung intensiv vor, indem Sie noch einmal Kurse besuchen.
Wenn Sie noch offene Fragen haben, schauen Sie auch bei unseren FAQ.