Visum
Für den Besuch des Studienkollegs ist eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums erforderlich. Diese wird auf Antrag von der Ausländerbehörde am Wohnort ausgestellt. Sobald die Studierenden ins Studienkolleg aufgenommen und an einer der beiden Münchener Universitäten eingeschrieben worden sind, können sie die Erstausstellung bzw. die Verlängerung des Visums beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Von Studierenden aus Nicht-EU-Ländern vorzulegen | Von Studierenden aus EU-Ländern vorzulegen |
Nachweis über die gesicherte Finanzierung des Lebensunterhalts | Freizügigkeitsbescheinigung |
Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes (in der Regel meist durch eine private Krankenversicherung) |
Nachweis einer Krankenversicherung (in der Regel in Form einer Bestätigung der Versicherung oder mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte – EHIC) |
Immatrikulationsbescheinigung | Immatrikulationsbescheinigung |
gültiger Pass | Kopie der Lichtbildseite aus dem Pass |
zwei Passbilder | zwei Passbilder |